Post: Muss der Vorname an den Briefkasten?

Die Postverordnung schreibt vor, dass der Briefkasten «mit vollständiger und lesbarer Anschrift» anzuschreiben sei. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass Sie den Vornamen zwingend ausschreiben müssen. Für den Briefträger kann der ausgeschriebene Vorname natürlich eine Hilfe sein, vor allem, wenn Menschen mit gleichen oder ähnlichen Namen im Quartier oder an der Strasse wohnen oder wenn Adressen auf Sendungen schwer 
zu entziffern oder unvollständig sind. In 
diesem Sinne ist das Ausschreiben des Vornamens im Interesse der Postkunden.

Was Ihre Sicherheit angeht, rät die 
Polizei heute vor allem dazu, keine allzu persönlichen und vertraulichen Daten allgemein zugänglich ins Internet zu stellen. Zum Beispiel sind veröffentlichte Ferienabwesenheiten auf sozialen Netzwerken eine richtiggehende Einladung für Ein­brecher. Hinweise, ob eine Frau allein lebt, finden sich heute vor allem in solchen elektronischen Quellen.